Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anbieter
TWWIM UG (haftungsbeschränkt), Stapperstr. 65, 52080 Aachen, Deutschland; Geschäftsführer: Dmitri Botezat; HRB 25861, Amtsgericht Aachen; USt-IdNr. DE354046202; E-Mail [email protected] – „Anbieter“.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „Qwerta“ zwischen dem Anbieter und Vereinen, Schulen, Kursanbietern und anderen Organisationen („Kunde“).
(2) Das Angebot richtet sich nicht an Verbraucher. Mit dem Vertragsschluss erklärt die handelnde Person, für eine Organisation und mit Vertretungsmacht zu handeln.
(3) Mitglieder, Eltern, Teilnehmer und Lehrkräfte des Kunden („Nutzer“) werden nicht Vertragspartner des Anbieters; ihr Vertragspartner ist der Kunde.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich zustimmt. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden Qwerta für die Vertragslaufzeit zur Nutzung über das Internet bereit (Software als Dienst) und speichert die vom Kunden eingegebenen Daten. Eine Überlassung der Software zur Installation erfolgt nicht.
(2) Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des gewählten Pakets auf qwerta.de (Abschnitt Preise) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
(3) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare Recht, Qwerta für die eigene Organisation zu nutzen und seinen Nutzern den Zugang zu eröffnen.
(4) Nicht geschuldet sind: Internetzugang des Kunden, Rechts- und Steuerberatung, die Erfüllung der Pflichten des Kunden gegenüber seinen Mitgliedern und Behörden.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Pakete ist kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter nach Absprache mit dem Kunden dessen Organisation in Qwerta einrichtet und die vertretungsberechtigte Person des Kunden bei der ersten Anmeldung diese AGB und den Vertrag zur Auftragsverarbeitung annimmt.
(2) Der Vertragstext (diese AGB, Leistungsbeschreibung, Vertrag zur Auftragsverarbeitung) ist auf qwerta.de jederzeit abrufbar und speicherbar; die angenommene Fassung wird mit ihrem Stand gespeichert.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 4 Pakete, Kontingente, Leistungsänderungen
(1) Der Kunde nutzt Qwerta in genau einem Paket. Ein Paket enthält Kontingente (zum Beispiel Zahl der Kinder oder Teilnehmer, Zahl der Familien).
(2) Wird ein Kontingent überschritten, bleibt Qwerta nutzbar. Für die Nutzung oberhalb des Kontingents fällt das im Paket genannte Zusatzentgelt je Einheit an, sofern eines genannt ist.
(3) Ein Paketwechsel wird zum Beginn des nächsten Abrechnungsmonats wirksam; bei Jahreszahlung wird ein Wechsel in ein kleineres Paket zum Ende des bezahlten Jahres wirksam.
(4) Der Anbieter darf Qwerta weiterentwickeln und Funktionen ändern, soweit die Änderung für den Kunden zumutbar ist, insbesondere wenn der vereinbarte Funktionsumfang im Kern erhalten bleibt oder die Änderung aus Gründen der Sicherheit oder des geltenden Rechts erforderlich ist. Fällt eine für den Kunden wesentliche Funktion ersatzlos weg, kann der Kunde zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
§ 5 Entgelte und Rechnung
(1) Der Kunde zahlt die Entgelte nach der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste auf qwerta.de oder nach dem individuellen Angebot des Anbieters: (a) das Paketentgelt je Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich), (b) je über Qwerta abgewickelter Zahlung das dort genannte Transaktionsentgelt und (c) gegebenenfalls Zusatzentgelte nach § 4 Abs. 2.
(2) Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
(3) Rabatte (zum Beispiel Aktionscode, Pilotrabatt) gelten für den jeweils genannten Zeitraum und Umfang.
(4) Der Anbieter stellt Rechnungen elektronisch bereit; der Kunde stimmt dem zu. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, wird die Rechnung als elektronische Rechnung im strukturierten Format ausgestellt.
§ 6 Fälligkeit und Verzug
(1) Das Paketentgelt ist im Voraus zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums fällig, Transaktions- und Zusatzentgelte monatlich nachträglich.
(2) Zahlungsfrist: 14 Tage ab Zugang der Rechnung.
(3) Bei Verzug gelten die gesetzlichen Regeln: Verzugszinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und die Pauschale von 40 EUR.
§ 7 Preisänderungen
(1) Der Anbieter kann die Entgelte mit Wirkung zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums ändern, frühestens 12 Monate nach Vertragsbeginn und höchstens einmal je Kalenderjahr, um Veränderungen seiner Kosten für Hosting, Personal, Zahlungsabwicklung und gesetzliche Abgaben auszugleichen. Kostensenkungen werden in gleicher Weise weitergegeben.
(2) Der Anbieter teilt die Änderung mindestens 8 Wochen vorher in Textform mit. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen; darauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin.
(3) Die Senkung eines Rabatts vor Ablauf seines zugesagten Zeitraums ist ausgeschlossen.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit; bei Jahreszahlung gilt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
(2) Bei monatlicher Zahlung kann jede Partei ohne Frist zum Ende des bezahlten Monats kündigen.
(3) Bei Jahreszahlung verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden; zu viel gezahltes Entgelt wird anteilig erstattet.
(4) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit Entgelten in Höhe von zwei Monatsentgelten in Verzug ist oder trotz Abmahnung schwer gegen § 10 verstößt. Beruht der Grund auf einer Pflichtverletzung, ist zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen oder abzumahnen, soweit das Gesetz dies verlangt.
(5) Kündigungen bedürfen der Textform (zum Beispiel E-Mail) oder erfolgen über die dafür vorgesehene Funktion in Qwerta.
§ 9 Verfügbarkeit, Wartung, Support
(1) Während der Pilotphase sagt der Anbieter keine bestimmte Verfügbarkeit zu; er bemüht sich um eine durchgehende Verfügbarkeit von Qwerta.
(2) Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter vorher an und legt sie möglichst in die Zeit zwischen 22:00 und 06:00 Uhr. Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (Internet, Systeme des Kunden, höhere Gewalt) und Sperrungen nach § 11 gelten nicht als Ausfall.
(3) Support: per E-Mail an [email protected], an Werktagen.
(4) Störungen meldet der Kunde unverzüglich mit einer nachvollziehbaren Beschreibung.
§ 10 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, vergibt Rollen nur an berechtigte Personen und entzieht Zugänge ausgeschiedener Personen unverzüglich.
(2) Der Kunde ist für die von ihm und seinen Nutzern eingegebenen Inhalte und für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung verantwortlich (zum Beispiel Information der Eltern, Einwilligungen, SEPA-Mandate seiner Mitglieder, Vorabankündigungen gegenüber seinen Zahlern, soweit Qwerta sie nicht automatisch versendet).
(3) Der Kunde nutzt Qwerta nicht rechtswidrig, greift nicht in den Betrieb ein und überlässt den Zugang nicht Dritten außerhalb seiner Organisation.
(4) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung beruhen.
§ 11 Sperrung
(1) Der Anbieter darf den Zugang vorübergehend sperren, (a) wenn der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug ist und eine in Textform gesetzte Nachfrist von mindestens 14 Tagen mit Androhung der Sperrung abgelaufen ist, oder (b) soweit dies zur Abwehr einer konkreten Gefahr für die Sicherheit oder wegen eines schweren Verstoßes gegen § 10 erforderlich ist.
(2) Während einer Sperrung nach Abs. 1 (a) bleiben der Export der Daten des Kunden und laufende Zahlungseinzüge für den Kunden möglich. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald ihr Grund entfällt. Die Zahlungspflicht besteht fort.
§ 12 Mängel
(1) Der Anbieter beseitigt Mängel von Qwerta innerhalb angemessener Frist. Für die Dauer einer erheblichen Minderung der Tauglichkeit ist das Paketentgelt angemessen gemindert.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen; § 13 und § 14 bleiben unberührt.
(3) Eine Kündigung wegen Nichtgewährung des Gebrauchs setzt voraus, dass der Anbieter den Mangel nicht innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist beseitigt hat, soweit das Gesetz eine Fristsetzung verlangt.
§ 13 Unbeschränkte Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt (a) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, (b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (c) nach dem Produkthaftungsgesetz, (d) soweit er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat.
§ 14 Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit
(1) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(2) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. § 13 bleibt unberührt. Die gesetzliche Verjährung wird nicht verkürzt.
(3) Die Regeln gelten auch für die persönliche Haftung der Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 15 Datenschutz, Auftragsverarbeitung
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten der Nutzer im Auftrag des Kunden. Die Parteien schließen dazu den Vertrag zur Auftragsverarbeitung; er ist Bestandteil des Vertrags und geht in Fragen des Datenschutzes diesen AGB vor.
(2) Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
(3) Der Anbieter erstellt aus den Daten des Kunden keine Auswertungen für eigene Zwecke.
§ 16 Daten des Kunden, Vertragsende
(1) Die vom Kunden eingegebenen Daten stehen im Verhältnis der Parteien dem Kunden zu. Der Kunde kann sie während der Laufzeit jederzeit in einem gängigen maschinenlesbaren Format (zum Beispiel CSV) exportieren.
(2) Nach Vertragsende bleibt der Export 30 Tage möglich; danach werden die Daten nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung gelöscht, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.
(3) Der Kunde ist für die Erfüllung seiner eigenen Aufbewahrungspflichten (zum Beispiel Buchungsbelege, Kassenbuch) selbst verantwortlich und exportiert die Unterlagen rechtzeitig.
§ 17 Änderung dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB ändern, soweit die Änderung wegen einer Änderung der Rechtslage, der Rechtsprechung, aus Gründen der Sicherheit oder wegen neuer Funktionen erforderlich ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil des Kunden verschiebt.
(2) Der Anbieter teilt die Änderung mindestens 6 Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform mit. Die Änderung gilt als angenommen, wenn der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform widerspricht; darauf und auf die Frist weist der Anbieter in der Mitteilung besonders hin. Widerspricht der Kunde, gilt der Vertrag unverändert fort; der Anbieter kann dann ordentlich kündigen.
(3) Änderungen der Hauptleistungen, der Entgelte (außer nach § 7), der Laufzeit und der Haftung erfordern die ausdrückliche Zustimmung des Kunden.
§ 18 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
(1) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis wegen Mängeln bleiben unberührt.
(2) Zurückbehaltungsrechte des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis und das Recht nach § 320 BGB bleiben unberührt.
(3) Der Kunde darf Rechte aus dem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen.
§ 19 Verbraucherstreitbeilegung
Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 20 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Aachen ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 21 Schlussbestimmungen
(1) Erklärungen zum Vertrag können in Textform abgegeben werden, soweit das Gesetz keine strengere Form verlangt.
(2) Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
(3) Anlagen: Leistungsbeschreibung und Preisliste auf qwerta.de; Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
Stand: 15.10.2026